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Wartezeiten am Kraftverkehrsamt Berlin (10/16)
Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur Kfz-Ummeldung beträgt zur Zeit ca. 13 Tage.
Für Kfz-Händler und Zulassungsdienste hält das Kraftverkehrsamt einen gesonderten Bereich zur Verfügung.
Wir reichen in der Regel die Kfz-Unterlagen unserer Kunden sofort am Morgen des Folgetages beim Kraftverkehrsamt Berlin ein.
Dort erhalten wir wir von der Zulassungsstelle dann einen Rückgabetermin. Die Bearbeitungszeit liegt derzeit beim Kraftverkehrsamt bei ca. 2-3 Werktagen.
Tipp:
Bei Vorgängen, wo die alten Kfz-Schilder (zum Beispiel: Standortverlegung mit Halterwechsel) beim KVA vorgelegt werden müssen, sollte man den Zeitraum so wählen, dass der Vorgang nicht über dem Wochenende beim Kraftverkehrsamt verbleibt.
Meldebescheinigung online beantragen
Das nennen wir doch mal einen nützlichen Service!
Sie benötigen eine aktuelle Meldebescheinigung, aber bekommen beim Bürgeramt in Berlin keinen Termin? Dann wird Ihnen dieser Service bestimmt gefallen. Sie haben nun die Möglichkeit sich über die Internetseite Berlin.de diese Meldebestätigung online per PDF zustellen zu lassen.
Obwohl man denken sollte, dass sich durch diesen Service Arbeitsprozesse einsparen lassen, hat die Verwaltungsbehörde nun das Endgeld für diesen Service an den der Bürgerämter angepasst. Eine Abfrage kostet nun auch online 5,-Euro.
Na wenigstens sparrt man sich nun das Warten!
Hier geht´s zum Onlinemelderegister:
https://olmera.verwalt-berlin.de/std/Login/start.do
P.S.
Will man bei Kfz-Anmeldung nur den Reisepass vorlegen, so muss eine Meldebescheinigung dabei sein!
Funschilder – Parkplatzschilder – Kennzeichen für Fahrradträger
Als ordentlicher Kfz-Zulassungsdienst gehört es sich natürlich, dass wir den kompletten Service rund im Kfz-Kennzeichen und Schilder anbieten.
Wir prägen für Sie:
- Kfz-Kennzeichen
- Motorradschilder
- Parkplatzschilder
- Fun-Schilder
- Kennzeichen für Fahrradträger
- und diverse weitere Schilder
Weitere Informationen unter: 030-43 77 64 65
Neuer Zulassungsantrag plus Sepa-Lastschriftmandat
Die Änderungen der Zuständigkeit des Steuereinzugs ziehen zur Zeit verschiedene bürokratische Folgen nach sich.
Wurde früher die Kfz-Steuer direkt am Kraftverkehrsamt durch Mitarbeiter des Finanzamts Pankow-Weißensee eingezogen, so ist nun das Hauptzollamt für den Einzug der Steuern zuständig.
Sollte es nun vorkommen, dass mal ein Bürger Kfz-Steuerrückstände hat, so muss sich dieser nunmehr direkt ans Hauptzollamt wenden. Dort vor Ort die Steuern ausgleichen, sich die „Schuldenfreiheit“ bestätigen lassen und dann wieder vorstellig werden. Dieser Prozess konnte bisher bequem vor Ort geregelt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Kfz-Steuerschulden bzw. Steuerrückstand an folgende Hauptzollämter:
Hauptzollamt Berlin
Mehringdamm 129C
10965 Berlin
Telefon: 030 690090
Hauptzollamt Berlin ZA Marzahn
Hellersdorfer Weg 38
12689 Berlin
Telefon: 030-936460
Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden
Potsdamer Chaussee 62
14109 Berlin
Telefon: 030 8169990
Sollten sich Ihre Kfz-Steuerschulden bereits in der Vollstreckung befinden, dann wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die zuständige Vollstreckungsstelle der Hauptzollämter:
Adressliste der Vollstreckungsstellen der Hauptzollämter (HZA)
Regionaler Inkasso-Service Ost Zuständig für Berlin und Brandenburg:
HZA Berlin Vollstreckungsstelle
Mehringdamm 129C
10965 Berlin
Tel: 030- 69009 – 0
HZA Potsdam Vollstreckungsstelle
Rembrandtstraße 26A
14467 Potsdam
Tel: 0331- 2308 – 0
SEPA-Lastschriftverfahren KFZ-Ummeldung Berlin
Das SEPA-Lastschriftverfahren sorgt zur Zeit an den Kraftverkehrsämtern für helle Aufregung.
Zum 01.02.2014 haben die Berliner Zulassungsstellen das neue SEPA-Lastschriftverfahren, ohne Übergangsregelung übernommen.
Eine Besonderheit liegt darin, dass das KVA zukünftig keine Formulare mehr, wie Zulassungsanträge oder etwa das SEPA-Formular in Papierform, zur Verfügung stellt. Jemand, der also ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, muss dadurch zwingend Zugriff auf das Internet haben!
Hier finden Sie die neuen Formulare:
http://www.gratis-zulassung.de/kfz-zulassungsdienst-downloadcenter.html
WICHTIG:
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, insbesondere zur IBAN und BIC. Das Computersystem der Zulassungsstelle erkennt, ob die von Ihnen angegebenen Nummern falsch sind!
Im Zweifelsfall kann dies bedeuten, dass Ihr Vorgang aus der Bearbeitung fliegt und Sie Ihr „neues Auto“ nicht am gleichen Tag zugelassen bekommen.
Die Behörde ist gerade in Hinblick auf die ordentliche Ausfüllung des SEPA-Mandats sehr penibel, denn dieses Mandat ist auf Grund der Änderung der Zuständigkeit, von Finanz zur Zollbehörde, eine Art Steuererklärung.
Nachträgliche Änderungen am Formular sind nicht mehr möglich!
Das SEPA-Formular muss zwei mal unterschrieben sein, auch wenn eventuell der Kontoinhaber abweicht.
Sollten Sie Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren haben oder Hilfe bei der Ummeldung Ihres Fahrzeug benötigen, rufen Sie uns einfach an: 030-43 77 64 65