Diebstahl von Kennzeichen / Verlust von Kennzeichen
Leider verzeichnen wir in den letzten Tagen die Zunahme von Kennzeichen-Diebstahl. Ab und zu kommt es aber auch vor, dass die Haltung für die Kfz-Schilder kaputt geht und dadurch ein Autokennzeichen verloren geht.
In diesen Fällen wird in eine Umkennzeichnung des betroffenen Fahrzeuges erforderlich.
Ihr Fahrzeug bekommt nun auf Grund des Verlusts der Schilder eine neue Autonummer. Mit dieser Umkennzeichnung sollen Sie vor falschen Anschuldigungen geschützt werden.
Im Falle einer mißbräuchlichen Verwendung Ihrer alten (entwendeten Kennzeichen), wird Ihnen dann in der Regel keine Beteiligung mehr zugesprochen.
Folgende Unterlagen müssen bei der Zulassungsstelle Berlin vorgelegt werden:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Eventuell das noch übrig gebliebene Kennzeichenschild
- Personalausweis Pass mit Meldebescheinigung
- Im Falle des Diebstahls eine entsprechende Diebstahlanzeige von der Polizei
- Bei Verlust eine Verlusterklärung (ggf. Versicherung an Eides Statt)
- Sollte die Umkennzeichnung durch einen Bevollmächtigten erfolgen, so wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Es müssen die Personaldokumente von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten im Original vorgelegt werden.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Bericht).
Als Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung kann gegeben Falls auch der Stempel der Prüfstelle ausreichen. Wichtig ist hierbei, dass die Nummer von Prüfstelle durch den Stempel gut lesbar ist. Ist die nächste HU von einem Kraftverkehrsamt eingetragen worden, wird dies ebenfalls akzeptiert.