KFZ Steuer berechnen: Wegfall der Strafsteuer für Dieselfahrzeuge
Mit dem heutigen Tag entfällt die 2006 eingeführte Malussteuer für Dieselautos. Bisher mussten Inhaber von Dieselfahrzeugen die keinen Rußpartikelfilter verbaut haben eine Zusatzbeitrag zur Kfz-Steuer in Höhe von 1,20 Euro bezahlen je angefangene 100ccm Hubraum bezahlen.
Dies führte dazu, dass zum Beispiel Inhaber von Fahrzeug mit einem Hubraum von 2000 ccm einen Mehrbetrag von 24,- Euro im Jahr bezahlen mussten.
Da allerdings viele Fahrzeuge auf Grund von technischen Barrieren nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden können, wird dem nunmehr Rechnung getragen und die KfzSteuer für Diesel-PKW neu berechnet.
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