Kurzzeitversicherung in Berlin
Wie die Kfz-Zulassungsstellen in Berlin auf Ihrer Website mitteilen, gab es zum 01.04.2015 eine Änderung bei Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
Die Neuerung besteht darin, dass die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen nun auch wieder für Nicht-Berliner möglich ist! Für die Zuteilung eines 5-Tageskennzeichen ist es nicht mehr erforderlich, dass man in Berlin gemeldet ist!
Auch Berliner können wieder bundesweit in den jeweiligen Landratsämter Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Neu ist allerdings, dass man nunmehr für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen mindestens eins der folgende Fahrzeugdokumente im original vorlegt:
-die Zulassungsbescheinigung Teil I
-oder, die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. das COC-Papier bei Neufahrzeugen
Weiter wird benötigt:
-Personalausweis bzw. Pass mit Meldebestätigung
-Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, so ist darf ist die Nutzung auf den jeweiligen Zulassungsbezirk begrenzt.
-Versicherungsbestätigung (Diese ist in unserem Angebot bereits enthalten!)
Für Ausländer, die mit einem normalen Kurzzeitkennzeichen eine Überführungsfahrt mit grüner Karte innerhalb der EU vollziehen wollen und ebenfalls keine Meldeadresse in Berlin haben, soll bei persönlichen Vorsprechen in der Kraftfahrzeugzulassungsstelle in Berlin Lichtenberg die Erteilung eines Überführungskennzeichens weiterhin möglich sein.
Weitere Informationen zu Überführungskennzeichen finden sie hier:
5 Tage Kurzzeitversicherung inklusive amtlicher Gebühr und Kennzeichen ab 88,-Euro