SEPA-Lastschriftverfahren KFZ-Ummeldung Berlin
Das SEPA-Lastschriftverfahren sorgt zur Zeit an den Kraftverkehrsämtern für helle Aufregung.
Zum 01.02.2014 haben die Berliner Zulassungsstellen das neue SEPA-Lastschriftverfahren, ohne Übergangsregelung übernommen.
Eine Besonderheit liegt darin, dass das KVA zukünftig keine Formulare mehr, wie Zulassungsanträge oder etwa das SEPA-Formular in Papierform, zur Verfügung stellt. Jemand, der also ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, muss dadurch zwingend Zugriff auf das Internet haben!
Hier finden Sie die neuen Formulare:
http://www.gratis-zulassung.de/kfz-zulassungsdienst-downloadcenter.html
WICHTIG:
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, insbesondere zur IBAN und BIC. Das Computersystem der Zulassungsstelle erkennt, ob die von Ihnen angegebenen Nummern falsch sind!
Im Zweifelsfall kann dies bedeuten, dass Ihr Vorgang aus der Bearbeitung fliegt und Sie Ihr „neues Auto“ nicht am gleichen Tag zugelassen bekommen.
Die Behörde ist gerade in Hinblick auf die ordentliche Ausfüllung des SEPA-Mandats sehr penibel, denn dieses Mandat ist auf Grund der Änderung der Zuständigkeit, von Finanz zur Zollbehörde, eine Art Steuererklärung.
Nachträgliche Änderungen am Formular sind nicht mehr möglich!
Das SEPA-Formular muss zwei mal unterschrieben sein, auch wenn eventuell der Kontoinhaber abweicht.
Sollten Sie Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren haben oder Hilfe bei der Ummeldung Ihres Fahrzeug benötigen, rufen Sie uns einfach an: 030-43 77 64 65
Kfz-Zulassungsstelle in Berlin stellt ab 26.08.2013 komplett auf Terminangebot um!
In Ihrer Pressemitteilung Nr. 48/2013 vom 16. August teilen die Kraftverkehrsämter in Berlin mit, dass an den beiden Standorten in der Jüterboger Straße und der Ferdinand-Schultze-Straße auf ein 100-prozentiges Terminangebot umstellt. Demnach kann man ab Montag, dem 26. August 2013 ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen.
DieDieses Angebot soll zukünftig grundsätzlich für alle Zulassungsangelegenheiten im Privatkundengeschäft gelten. Die Zulassungsbehörde soll dadurch zu einer reinen Terminbehörde entwickelt werden. Wartezeiten, wie sie bislang leider noch für Kunden ohne Termin vorgekommen sind, sollen dadurch vermieden werden.
Das Terminangebot soll deutlich erweitert werden, so dass in der Regel am selben Tag oder möglichst zeitnah ein Vorsprechen in allen Zulassungsangelegenheiten, die in der Zuständigkeit der Zulassungsbehörde liegen, möglich sein sollte! Lediglich für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartemarken ausgegeben.
Die Öffnungszeiten sollen ebenfalls unverändert bleiben. Die eingeschränkten Öffnungszeiten für Spontankunden etfällt. Es Es werden grundsätzlich nur noch Kunden mit Termin bedient.
Termine für die Kfz-Zulassungsbehörde können über das Internet www.berlin.de/labo oder telefonisch über die Hotline (030) 90269 3300 gebucht werden.
Natürlich können Sie aber auch gerne unseren Service in Anspruch nehmen. Dann müssen Sie nicht einmal zum Kraftverkehrsamt!
Darf man Fahrzeugbriefe laminieren? – Nein!
Leider wird sich die Frage, ob man seine Kfz-Unterlagen laminieren darf, leider meistens erst gestellt, wenn es schon zuspät ist.
Das Kraftverkehrsamt reagiert bei der Vorlage von laminierten Zulassungsbescheinigungen bzw. Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen in der Regel verärgert.
In Einzelfällen kann das sogar zu einer Anzeige über Urkundenfälschung führen. Solche Verfahren können mit erheblichen Kosten verbunden sein und gegebenen Falls auch Bußgeldbescheide oder Strafanzeigen nach sich führen. Das Amt kann nach der Laminierung nicht eindeutig erkennen, ob das Papier ein Original ist, da sich die Laminierfolie direkt mit dem Papier verbindet.
Auch wenn so ein laminierter Fahrzeugschein sicherlich länger „frisch“ bleibt, so möchten wir an dieser Stelle noch einmal dringend von dieser Konservierung abraten.
Kurzzeitversicherung in Berlin
Wie die Kfz-Zulassungsstellen in Berlin auf Ihrer Website mitteilen, gab es zum 01.04.2015 eine Änderung bei Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
Die Neuerung besteht darin, dass die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen nun auch wieder für Nicht-Berliner möglich ist! Für die Zuteilung eines 5-Tageskennzeichen ist es nicht mehr erforderlich, dass man in Berlin gemeldet ist!
Auch Berliner können wieder bundesweit in den jeweiligen Landratsämter Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Neu ist allerdings, dass man nunmehr für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen mindestens eins der folgende Fahrzeugdokumente im original vorlegt:
-die Zulassungsbescheinigung Teil I
-oder, die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. das COC-Papier bei Neufahrzeugen
Weiter wird benötigt:
-Personalausweis bzw. Pass mit Meldebestätigung
-Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, so ist darf ist die Nutzung auf den jeweiligen Zulassungsbezirk begrenzt.
-Versicherungsbestätigung (Diese ist in unserem Angebot bereits enthalten!)
Für Ausländer, die mit einem normalen Kurzzeitkennzeichen eine Überführungsfahrt mit grüner Karte innerhalb der EU vollziehen wollen und ebenfalls keine Meldeadresse in Berlin haben, soll bei persönlichen Vorsprechen in der Kraftfahrzeugzulassungsstelle in Berlin Lichtenberg die Erteilung eines Überführungskennzeichens weiterhin möglich sein.
Weitere Informationen zu Überführungskennzeichen finden sie hier:
5 Tage Kurzzeitversicherung inklusive amtlicher Gebühr und Kennzeichen ab 88,-Euro
Berliner Wunschkennzeichen nun wieder online erreichbar!
Nach verzögertem Start hat das Kraftverkehrsamt Berlin die neue Onlinereservierung für Wunschkennzeichen an den Start gebracht!
Mit der Erneuerung der Seite sollen zukünftig mehr Kfz-Kennzeichen online reserviert werden als bisher. Zudem können nun Wunschkennzeichen über einen Zeitraum von 2 Monaten vorab reserviert werden.
Die Kennzeichenreservierung finden Sie hier: Wunschkennzeichen Berlin