SEPA-Lastschriftverfahren KFZ-Ummeldung Berlin
Das SEPA-Lastschriftverfahren sorgt zur Zeit an den Kraftverkehrsämtern für helle Aufregung.
Zum 01.02.2014 haben die Berliner Zulassungsstellen das neue SEPA-Lastschriftverfahren, ohne Übergangsregelung übernommen.
Eine Besonderheit liegt darin, dass das KVA zukünftig keine Formulare mehr, wie Zulassungsanträge oder etwa das SEPA-Formular in Papierform, zur Verfügung stellt. Jemand, der also ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, muss dadurch zwingend Zugriff auf das Internet haben!
Hier finden Sie die neuen Formulare:
http://www.gratis-zulassung.de/kfz-zulassungsdienst-downloadcenter.html
WICHTIG:
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, insbesondere zur IBAN und BIC. Das Computersystem der Zulassungsstelle erkennt, ob die von Ihnen angegebenen Nummern falsch sind!
Im Zweifelsfall kann dies bedeuten, dass Ihr Vorgang aus der Bearbeitung fliegt und Sie Ihr „neues Auto“ nicht am gleichen Tag zugelassen bekommen.
Die Behörde ist gerade in Hinblick auf die ordentliche Ausfüllung des SEPA-Mandats sehr penibel, denn dieses Mandat ist auf Grund der Änderung der Zuständigkeit, von Finanz zur Zollbehörde, eine Art Steuererklärung.
Nachträgliche Änderungen am Formular sind nicht mehr möglich!
Das SEPA-Formular muss zwei mal unterschrieben sein, auch wenn eventuell der Kontoinhaber abweicht.
Sollten Sie Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren haben oder Hilfe bei der Ummeldung Ihres Fahrzeug benötigen, rufen Sie uns einfach an: 030-43 77 64 65
Das ganze SEPA Verfahren sollte ja irgendwelche Vorteile mit sich bringen. Aktuell erkenne ich da allerdings keine. Ich bin sehr gespannt, was uns noch alles nach dem 1. August erwartet, wenn die Frist für die SEPA Einführung vorbei ist.