Artikel-Schlagworte: „Steuerrückstand“
Neuer Zulassungsantrag plus Sepa-Lastschriftmandat
Die Änderungen der Zuständigkeit des Steuereinzugs ziehen zur Zeit verschiedene bürokratische Folgen nach sich.
Wurde früher die Kfz-Steuer direkt am Kraftverkehrsamt durch Mitarbeiter des Finanzamts Pankow-Weißensee eingezogen, so ist nun das Hauptzollamt für den Einzug der Steuern zuständig.
Sollte es nun vorkommen, dass mal ein Bürger Kfz-Steuerrückstände hat, so muss sich dieser nunmehr direkt ans Hauptzollamt wenden. Dort vor Ort die Steuern ausgleichen, sich die „Schuldenfreiheit“ bestätigen lassen und dann wieder vorstellig werden. Dieser Prozess konnte bisher bequem vor Ort geregelt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Kfz-Steuerschulden bzw. Steuerrückstand an folgende Hauptzollämter:
Hauptzollamt Berlin
Mehringdamm 129C
10965 Berlin
Telefon: 030 690090
Hauptzollamt Berlin ZA Marzahn
Hellersdorfer Weg 38
12689 Berlin
Telefon: 030-936460
Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden
Potsdamer Chaussee 62
14109 Berlin
Telefon: 030 8169990
Sollten sich Ihre Kfz-Steuerschulden bereits in der Vollstreckung befinden, dann wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die zuständige Vollstreckungsstelle der Hauptzollämter:
Adressliste der Vollstreckungsstellen der Hauptzollämter (HZA)
Regionaler Inkasso-Service Ost Zuständig für Berlin und Brandenburg:
HZA Berlin Vollstreckungsstelle
Mehringdamm 129C
10965 Berlin
Tel: 030- 69009 – 0
HZA Potsdam Vollstreckungsstelle
Rembrandtstraße 26A
14467 Potsdam
Tel: 0331- 2308 – 0