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Verlust des Fahrzeugschein / Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I

Ihr Fahrzeugschein bzw. Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil verloren oder sie wurde Ihnen gestohlen.

Bei einem Diebstahl ist es zwingend notwendig, dass Sie eine polizeiliche Anzeige aufnehmen lassen. Sie erhalten dann eine Vorgangsnummer, welche mit der Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins bzw. einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt werden muss.

In beiden Fällen muss eine Verlustanzeige ausgefüllt werden, welche beim Kraftverkehrsamt Berlin vorgelegt werden muss. Das KVA stellt dann eine Ersatzbescheinigung aus.

Folgende Unterlagen müssen bei der Zulassungsstelle Berlin (KVA-Berlin) vorgelegt werden:

Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Personalausweis Pass mit Meldebescheinigung
Im Falle des Diebstahls eine entsprechende Diebstahlanzeige von der Polizei
Bei Verlust eine Verlusterklärung (ggf. Versicherung an Eides Statt)
Link zum Formular – Verlusterklärung
Link zum Formular – Eidesstattliche-Versicherung-Verlust-Zulassungsbescheinigung-Teil1
Link zum Formular – Eidesstattliche-Versicherung-Verlust-Zulassungsbescheinigung-Teil2-Fahrzeugbrief

Sollte die Beantragung einer Ersatzausfertigung durch einen Bevollmächtigten erfolgen, so wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Es müssen dann die Personaldokumente von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten im Original vorgelegt werden.

10 Kommentare zu „Verlust des Fahrzeugschein / Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I“

  • Fischer:

    Haben Auto ohne Fahrzeugschein gekauft. Wer muss die Verlustenanzeige stellen, der Käufer(wir) oder der Verkäufer?
    Bitte um dringende Antwort

  • Wolfgang Kaltenbrunner:

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im Zuge von LKW Überstellungen von Wien nach Deutschland von 3 FAhrzeugen den Fahrzeugschein Teil 1 verloren. Fahrzeughalter ist die Firma EUROPTEN in Berlin. Wie können wir vorgehen als Wiener Firma?

  • Sander Hinrich:

    Hallo
    Leider können wir unseren Kraftfahrzeugbrief nicht auffinden.
    Haben nur einen Entwerteten von dem Autohaus.Was müsen wir tun
    um einen neuen zu erhalten.Was kommen da an Kosten auf uns zu.
    vielen Dank für Mühe.
    mit freundlichen Grüßen
    Hinrich und Marita Sander

  • ulich k:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    stellen Sie ein Zulassungbescheinigung Teil 1 wieder neu.

    Mit freundlichen Grüßen
    K.U.

    • Zulassungsdienst:

      Sehr geehrter Herr U.,
      natürlich bedienen wir auch sämtliche Dienstleistungen im Bereich Zulassungsdienst. Wie in Ihrem Fall, der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1, benötigen wir dazu von Ihnen neben Ihrem Personalausweis noch folgendes Formular:
      Eidesstattliche Versicherung zum Verlust der ZB 1

      Für weitere Fragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren:
      030 43 77 64 65

  • S,Schneider:

    Hallo
    Ich hab ein Auto geschenkt bekommen,der Brief und Tüvbecheinigung sind da,nur leider fehlt der Schein,was muss ich jetzt machen um ihn anzumelden?
    LG S.SChneider

  • Bethke, Patric:

    Ich möchte ein Oldtimer kaufen der weder Fahrzeugschein noch Brief hat. Der jetzige Besitzer hat ihn geschenkt bekommen und kann damit nichts anfangen. Der letzte eingetragener Fahrzeughalter ist verstorben, die kompletten Papiere sind nicht aufzufinden, es giebt auch keine Abmeldebescheinigung!Der Bus stand außerdem 15 Jahre im Schuppen, nicht angemeldet. Ich habe nur die Fahrgestellnummer: 2272077387 Bj: ca. 79 es ist ein VW T2 Bus. Ist der Bus als gestohlen gemeldet oder sonstiges? Wenn alles OK ist, wie bekomme ich dann neue Papiere? Denn die kann ja nur der Eigentümer beantragen!

    Mit freundlichem Gruß
    Patric Bethke

  • Dekarski, Ivonne:

    Mein KFZ-Schein ist auf dem Postweg verloren gegangen. Was benötige ich um eine neue Zulassung zu beantragen und würden Sie den Behördengang für mich (gegen Gebühr) erledigen? Ich bitte um Kontaktaufnahme damit Details besprochen werden können.

  • Heinemann, Jens:

    Meine Zulassung TEILI zum Fahrzeugb B-** **** ist durch unsachgemäße Aufbewahrung arg ramponiert(aber alles noch lesbar).
    Wo muss ich vorstellig werden, um das Teil erneuern zu lassen? Wie teuer wird die Sache?
    Mit freundlichen Grüßen
    Jens H.

    • Zulassungsdienst:

      Hallo Herr H.
      die Zulassungsbescheiningung ist beim Kraftverkehrsamt vorzulegen. Sie erhalten dann eine neue.
      Die Kosten variieren laut Labo-Berlin, zwischen 11,70Euro bis zu 25,-Euro. Dies hängt jeweils von Ihren Unterlagen ab.

      Sollten Sie selbst keine Zeit für diesen Behördengang haben, so können Sie gerne auch unseren kostenpflichtigen Service in Anspruch nehmen. Für 39,-Euro zzgl. der amtlichen Gebühren, holen wir Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, fahren zum Kraftverkehrsamt und bringen Ihnen die Unterlagen auch wieder zurück!

      Grüße aus Tegel
      Gratis-Zulassung.de

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