SERVICE ANGEBOT

Austausch der Motorradkennzeichen

Neue kleine Motorradkennzeichen

Wir bieten Ihnen innerhalb von Berlin, den Kennzeichentausch inklusive neuen (kleines)
Kennzeichens, amtlicher Gebühren und unseres Hol- und Bringedienst zu einem Pauschalpreis von

49,50 Euro an.

Aktuelles

Benötigte Unterlagen für KFZ Zulassung in Berlin

Für die KFZ Zulassung gelten seit 2005 neue EU-Richtlinien. Sie sollen durch fälschungssichere und vereinheitlichte Dokumente u.a. für mehr Sicherheit beim Auto anmelden und ummelden sorgen.

Hier können Sie die Richtlinie 2003/127/EG der Eu Kommission für Zulassungsdokumente von Fahrzeugen nachlesen oder PDF Dokument downloaden.

Wichtige Hinweise zum Auto anmelden und ummelden:

• Wir benötigen sämtliche Unterlagen grundsätzlich im Original.

• Für Berlin gilt die Regelung: Das Kennzeichen ist nach § 14 (1) in Verbindung mit § 45 (1) FZV ab dem Tag der Außerbetriebsetzung für 12 Monate zu dem Fahrzeug reserviert.

• Es besteht zusätzlich die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

• Eine Vorführung des Fahrzeuges ist grundsätzlich nicht erforderlich.
(Im Einzelfall kann diese jedoch angeordnet werden.)

• Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch!

• Bankbrief:
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen behält die Bank meist den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II. Dieser/Diese wird für die Ummeldung benötigt. Für die Ummeldung teilen Sie Ihrer Bank mit bitte mit, dass der Brief/ZBII an das LABO in Berlin-Kreuzberg geschickt werden soll.

• Es dürfen keine Kfz-Steuerschulden und auch keine Gebührenrückstände bestehen

Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Berliner Kennzeichen

Ihr neu erworbenes Auto hat bereits eine Berliner Zulassung und soll nun auf Ihren Namen bei der Zulassungsstelle Berlin umgeschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen
:

• Den amtlichen Umschreibungsantrag wird unser Außendienstmitarbeiter zum Abholtermin mitbringen und diesen mit Ihnen zusammen ausfüllen.
• Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
• Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
• Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
• Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
• ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
• Kennzeichenschilder, soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird


Umschreibung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges mit Berliner Kennzeichen

Wir sollen für Sie ein abgemeldetes Fahrzeug mit Berliner Autonummer ummelden. Sollten Sie ein Kennzeichenwunsch haben, so können Sie uns diesen mit unserem vorgefertigten Wunschzettel mitteilen.

Erforderliche Unterlagen:

• Den amtlichen Zulassungsantrag bringt unser Mitarbeiter zum Abholtermin mit und füllt diesen mit Ihnen zusammen aus!
• Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
• Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
• Kennzeichenschilder, sofern das Kennzeichen weiter verwendet werden soll
• Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
• Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
• Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
• gf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten


Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen ohne Halterwechsel

Sie haben ein bereits zugelassenes oder stillgelegtes Kraftfahrzeug, welches nun eine Berliner Zulassung erhalten soll.
„Standortverlegungen“ können wieder leider nicht im Rahmen einer „gratis Zulassung“ übernehmen. Sollten Sie uns mit der Ummeldung beauftragen wollen, entstehen für Sie Kosten in Form einer Servicegebühr laut der jeweils aktuellen Preisliste.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen im Abholtermin bereit:

Den amtlichen Zulassungsantrag bringt unser Mitarbeiter zum Abholtermin mit und füllt diesen mit Ihnen zusammen aus!

• Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (siehe Hinweis)
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Achtung: Hier muss eine eVB von der bisherigen Versicherungsgesellschaft genommen werden! Der Versicherungsvertrag ruht in der Regel nur!
• Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
• Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
(HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt.)
• Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
• ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
• bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)


Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel (kein ausländisches Kennzeichen)

Das von Ihnen erworbene Fahrzeug hat noch keine Berliner Kennzeichen und soll nun beim Kraftverkehrsamt Berlin auf Ihren Namen umgemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen:

• Den amtlichen Zulassungsantrag bringt unser Mitarbeiter zum Abholtermin mit und füllt diesen mit Ihnen zusammen aus!
• Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
• Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
• Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
• Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
• Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
• gf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
• bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)


Sie wollen Ihr Fahrzeug doch lieber selbst ummelden?!

Hier finden Sie sämtliche Informationen zu den beiden Zulassungsstellen in Berlin.
Anschriften, Öffnungszeiten und auch die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle.

» Zulassungsstelle Berlin Standort Lichtenberg

» Zulassungsstelle Berlin Standort Friedrichshain-Kreuzberg

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